Rechtsanwalt Stephan Sander - Berlin

Stephan Sander

Fachanwalt für Familienrecht

Berlin Steglitz-Zehlendorf

Haager Kindesentführungsübereinkommen

Da immer mehr Partnerschaften und Ehen zwischen Menschen mit unterschiedlichen Nationalitäten entstehen, kommt es auch vermehrt zu Streitigkeiten zwischen den Parteien bezüglich des Sorgerechts der gemeinsamen Kinder. Oft haben Elternteile nach einer Trennung dann den Wunsch, mit dem Kind den bisherigen gemeinsamen Wohnsitz zu verlassen und ohne vorherige Sorgerechtsentscheidung in einen anderen Staat, häufig in den Heimatstaat des verbringenden Elternteils, auszuwandern. Weiterhin kommt es häufig auch dazu, dass Elternteile nach einem gemeinsamen Urlaub im Heimatstaat des verbringenden Elternteils mit dem Kind nicht zurückkehren. Nach einem solchen rechtswidrigen Verbringen oder Zurückhalten des Kindes stellt sich für den verbleibenden Elternteil die Frage, wie das Kind so schnell wie möglich wieder zurückgebracht werden kann.

Weitere Informationen: Voraussetzungen für einen Antrag nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ)

In solchen Fällen spielt das Haager Kindesentführungsübereinkommen eine zentrale Rolle. Ziel des Haager Kindesentführungsübereinkommens ist der Schutz von Kindern vor nachteiligen Folgen eines rechtswidrigen Verbringens in einen anderen Staat oder das rechtswidrige Zurückhalten dort.
Mit dem Haager Kindesentführungsübereinkommen soll dem verbringenden Elternteil die Möglichkeit genommen werden, mit dem Kind in einen anderen Vertragsstaat auszuwandern oder es dort zurückzubehalten und eine für den verbleibenden Elternteil nachteilige Sorgerechtsentscheidung in dem verbringenden Vertragsstaat herbeizuführen. Mit dem Haager Kindesentführungsübereinkommen soll zum einen ein rechtswidriges Verbringen oder Zurückhalten des Kindes in einen anderen Vertragsstaat rückgängig gemacht werden und zum anderen soll dem verbringenden Elternteil der Anreiz dafür genommen werden, ein rechtswidriges Verbringen oder Zurückhalten überhaupt durchzuführen. Durch das Haager Kindesentführungsübereinkommen werden die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, rechtswidrig verbrachte oder zurückbehaltene Kinder zurückzuführen.

Weitere Informationen: Ausnahmen, welche eine Rückführung nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) ausschließen

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Kindesentführung sowie Rückführungsverfahren
und arbeitet regelmäßig mit internationalen Kanzleien zusammen. Aufgrund unserer großen Erfahrung stehen wir Ihnen bei Fragen zum dem Thema Kindesentführung oder HKÜ-Verfahren gerne zur Seite.