Katja Pankow
Rechtsanwältin für Familien- und Arbeitsrecht & Mediatorin
Berlin Steglitz-Zehlendorf
Eine Abmahnung ist ein wichtiges arbeitsrechtliches Instrument, mit dem der Arbeitgeber auf Fehlverhalten eines Arbeitnehmers hinweist und ihn auffordert, dieses Verhalten zukünftig zu unterlassen. Gleichzeitig ist sie oft die Vorstufe zu einer verhaltensbedingten Kündigung und kann schwerwiegende Folgen für das Arbeitsverhältnis haben.
Rechtliche Folgen für den Arbeitnehmer:
Eine Abmahnung bleibt in der Personalakte des Arbeitnehmers und kann als Grundlage für eine spätere Kündigung dienen, wenn sich das abgemahnte Verhalten wiederholt. Daher ist es wichtig, auf eine Abmahnung angemessen zu reagieren. In Betracht kommt eine Gegendarstellung, die ebenfalls zur Personalakte gereicht wird oder die Aufforderung an den Arbeitgeber, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen, was notfalls gerichtlich durchgesetzt werden kann. Eine Abmahnung kann jedoch auch erst in der Kündigungsschutzklage angegriffen werden. Hier gilt es, die richtige Strategie für den Arbeitnehmer zu entwickeln.
Wann ist eine Abmahnung unberechtigt?
Eine Abmahnung kann unberechtigt sein, wenn der Vorwurf nicht gerechtfertigt ist, die formalen Anforderungen nicht erfüllt sind oder der Sachverhalt unzutreffend dargestellt wurde.
Was tun nach Erhalt einer Abmahnung?
Nach dem Erhalt einer Abmahnung sollten Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten genau prüfen lassen. Auch hier unterstütze ich Sie dabei, die Abmahnung zu überprüfen und gegebenenfalls rechtlich dagegen vorzugehen, um Ihre Position im Unternehmen zu stärken und Ihre Rechte zu schützen.