Katja Pankow
Rechtsanwältin für Familien- und Arbeitsrecht & Mediatorin
Berlin Steglitz-Zehlendorf
Ein Aufhebungsvertrag kann eine Alternative zur Kündigung darstellen und ermöglicht eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Oft wird im Rahmen eines Aufhebungsvertrags eine Abfindung vereinbart, um dem Arbeitnehmer den Verlust des Arbeitsplatzes zu erleichtern.
Doch Vorsicht: Ein Aufhebungsvertrag hat weitreichende Folgen und sollte daher gut durchdacht sein.
Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags können Rechte wie der Kündigungsschutz entfallen und es besteht die Gefahr einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Außerdem werden durch den Aufhebungsvertrag oftmals alle weiteren Ansprüche beidseitig ausgeschlossen, weshalb mögliche offene Urlaubsansprüche, offene Überstunden und alle weiteren offenen Forderungen vor Abschluss berücksichtigt werden müssen.
Gern prüfe ich Ihren Aufhebungsvertrag auf mögliche Fallstricke und unterstütze Sie bei der Verhandlung fairer Abfindungsbeträge. Ziel ist es, für Sie eine vorteilhafte und rechtlich sichere Lösung zu finden.