Katja Pankow
Rechtsanwältin für Familien- und Arbeitsrecht & Mediatorin
Berlin Steglitz-Zehlendorf
Bei einem Betriebsübergang geht das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers automatisch auf den neuen Inhaber über.
Doch was passiert mit den bestehenden Arbeitsverträgen und welche Rechte haben Arbeitnehmer in dieser Situation?
Arbeitgeber dürfen aufgrund des Betriebsübergangs nicht kündigen. Dennoch kann es zu Änderungen in den Arbeitsbedingungen kommen. Wichtig ist, dass Arbeitnehmer umfassend über den Übergang informiert werden und gegebenenfalls widersprechen können.
Ich berate Sie zu Ihren Rechten und Pflichten im Rahmen eines Betriebsübergangs und unterstütze Sie dabei, Ihre Interessen gegenüber dem neuen Arbeitgeber durchzusetzen oder eine drohende Kündigung abzuwehren.