
Katja Pankow
Rechtsanwältin für Familien- und Arbeitsrecht & Mediatorin
Berlin Steglitz-Zehlendorf
Wer im Ausland heiratet, kann die Ehe im deutschen Eheregister nachbeurkunden lassen. Diese Nachbeurkundung ist freiwillig, hat aber in vielen Fällen praktische Vorteile: Sie ermöglicht den unkomplizierten Nachweis des Personenstands gegenüber deutschen Behörden und erleichtert spätere Verfahren, etwa bei der Ausstellung von Geburtsurkunden oder der Klärung von Namensfragen.
Zuständig ist das Standesamt des letzten Wohnsitzes eines Ehegatten in Deutschland, hilfsweise das Standesamt I in Berlin. Eine Nachbeurkundung setzt voraus, dass die im Ausland geschlossene Ehe nach deutschem Recht als wirksam anerkannt wird.
Für den Antrag sind in der Regel notwendig:
Wenn einer der Ehegatten bereits verheiratet war, kann eine Anerkennung der ausländischen Scheidung erforderlich sein, bevor die Nachbeurkundung erfolgen kann.
Ich unterstütze Sie bei der Vorbereitung des Antrags, prüfe die Unterlagen auf Vollständigkeit und stimme die Vorgehensweise mit dem zuständigen Standesamt ab. So lässt sich der Verwaltungsaufwand minimieren und eine reibungslose Nachbeurkundung sicherstellen.
Eine ordnungsgemäße Nachbeurkundung schafft Klarheit über den Personenstand und beugt späteren Nachweisschwierigkeiten vor – etwa bei Erb- oder Rentenangelegenheiten oder im Zusammenhang mit der Geburt gemeinsamer Kinder.