Rechtsanwältin Katja Pankow - Berlin

Katja Pankow

Rechtsanwältin für Familien- und Arbeitsrecht & Mediatorin

Berlin Steglitz-Zehlendorf

Betreuungsangelegenheiten

Das Betreuungsrecht schützt volljährige Personen, die ihre Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Eine rechtliche Betreuung wird durch das Betreuungsgericht eingerichtet und soll die betroffene Person unterstützen, ohne ihre Selbstbestimmung unnötig einzuschränken.

Einrichtung und Umfang einer Betreuung

Eine Betreuung wird nur für die Lebensbereiche eingerichtet, in denen Unterstützung erforderlich ist – z. B. Gesundheitsfürsorge, Vermögensverwaltung, Wohnungsangelegenheiten oder Behördenkontakte. Das Gericht legt den Umfang der Betreuung individuell fest und überprüft regelmäßig, ob sie angepasst oder aufgehoben werden kann.

Die betroffene Person bleibt grundsätzlich geschäftsfähig und entscheidet weiterhin selbst, soweit sie dazu in der Lage ist. Betreuer:innen handeln stellvertretend, aber stets im Sinne und zum Wohl der betreuten Person.

Alternativen zur Betreuung

Um eine gerichtliche Betreuung zu vermeiden, können frühzeitig Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen erstellt werden. Mit diesen Dokumenten wird festgelegt, wer im Bedarfsfall rechtlich handeln darf und welche Wünsche zu berücksichtigen sind.

Ich berate Sie zu allen Fragen rund um die Einrichtung, Erweiterung oder Aufhebung einer Betreuung, zur Auswahl geeigneter Betreuer:innen sowie zur rechtssicheren Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.
Mein Ziel ist es, Lösungen zu finden, die Rechtssicherheit schaffen und Selbstbestimmung erhalten, zugleich aber den praktischen Bedürfnissen der Beteiligten gerecht werden.