Rechtsanwältin Katja Pankow - Berlin

Katja Pankow

Rechtsanwältin für Familien- und Arbeitsrecht & Mediatorin

Berlin Steglitz-Zehlendorf

Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten

Trennung und Scheidung bringen nicht nur persönliche Veränderungen mit sich – häufig entstehen auch Unsicherheiten darüber, wie die Betreuung und Erziehung gemeinsamer Kinder künftig gestaltet werden sollen. In solchen Fällen sind Umgangs- und Sorgerechtsfragen von zentraler Bedeutung.

Elterliche Sorge und Umgangsrecht

Grundsätzlich steht beiden Eltern die elterliche Sorge gemeinsam zu. Sie umfasst die Verantwortung für das Kind in persönlichen, schulischen, gesundheitlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Nach einer Trennung oder Scheidung bleibt die gemeinsame Sorge in der Regel bestehen. Nur wenn die gemeinsame Ausübung dem Kindeswohl widerspricht, kann das Gericht einem Elternteil die alleinige Sorge übertragen.

Das Umgangsrecht gewährleistet, dass Kinder auch nach einer Trennung zu beiden Elternteilen eine stabile Beziehung aufrechterhalten können. Es umfasst nicht nur Besuche, sondern auch andere Formen des Kontakts – etwa Telefonate oder digitale Kommunikation.

Konflikte und gerichtliche Verfahren

Wenn sich Eltern über die Ausübung der Sorge oder den Umfang des Umgangs nicht einigen können, entscheidet das Familiengericht. Dabei steht stets das Kindeswohl im Mittelpunkt. Das Gericht bezieht in der Regel das Jugendamt ein, kann Sachverständige anhören und versucht zunächst, eine einvernehmliche Lösung zu fördern.

Typische Streitpunkte betreffen etwa den Aufenthaltsort des Kindes, den Umfang der Umgangszeiten oder die Zustimmung zu bestimmten schulischen oder medizinischen Entscheidungen.

Ich berate Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten, erkläre die Maßstäbe, nach denen Gerichte das Kindeswohl beurteilen, und unterstütze Sie dabei, eine tragfähige und kindgerechte Lösung zu entwickeln. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, vertrete ich Ihre Interessen im gerichtlichen Verfahren.

Mein Ziel ist es, rechtliche Klarheit und familiäre Entlastung zu schaffen – mit Blick auf das Wohl der Kinder und die Zukunft der Familie.