Rechtsanwalt
Manfred Terhedebrügge

 

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Rechtsschutzversicherungen

 

Wann sind sie sinnvoll? - Zur Wahl des richtigen Versicherers

 

Versicherungen, insbesondere auch Rechtsschutz-versicherungen, werden immer wieder - zu Recht - kritisch hinterfragt. Für den Verbraucher ist die Kosten- / Nutzenrelation sicherlich entscheidend, wenngleich auch schwierig zu beurteilen.
Aus Rechtsanwaltssicht dürften die geeignetsten Rechtsschutzgebiete für Verbraucher diejenigen sein, die eine Vielzahl von Verbrauchern betreffen bzw. betreffen könnten.

Hierzu gehören vor allem wohl das Mietrecht, das Arbeitsrecht und nicht zuletzt das Verkehrsrecht. Wenngleich Mietrechtstreitigkeiten und Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber den Einzelnen selten mehrfach betreffen, so können doch "im Ernstfall" erhebliche Kosten auf den Verbraucher zukommen.

 

Dies gilt vor allem im Arbeitsrecht. Das liegt daran, dass der Gesetzgeber im Arbeitsrecht eine besondere Kostenregelung getroffen hat.
So hat - anders als in anderen Zivilrechtsverfahren - der Betroffene hier die Kosten für sein Verfahren, wie insbesondere die Rechtsanwaltskosten, zumindest in der ersten Instanz auch dann zu übernehmen, wenn er den Prozess gewinnt. Anders als in den sonst üblichen Rechtsstreitigkeiten trägt daher im Arbeitsrecht nicht der "Verlierer" sämtliche Kosten des Verfahrens.

 

Im Verkehrsrecht ist - angesichts der außergewöhnlichen Kontrolldichte - schon eher damit zu rechnen, dass der Verbraucher durchaus mehrfach betroffen sein kann. Üblicherweise wird dem jedoch damit begegnet, dass im Falle eines Bußgeldverfahrens ein solches Bußgeld bezahlt wird, um weitere - insbesondere auch wieder Rechtsanwaltskosten - zu vermeiden und die Sache damit zur Erledigung zu bringen.

Im Einzelfall kann dies sinnvoll sein. Im Wiederholungsfall ergeben sich jedoch durchaus ernst zu nehmende Nachteile, so dass es auch diesbezüglich gute Gründe gibt, eine entsprechende Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen. (Siehe auch: Grundsätzliche Strategie in Bußgeldsachen)

 

Es ist deshalb ratsam, hinsichtlich der Versicherungsgesellschaft sowie aber auch hinsichtlich der zu versichernden Risiken den Rat von Fachleuten einzuholen.

Eine Orientierung kann sich aber auch daraus ergeben, wie und unter welchen Umständen Versicherer in Schadenfällen die Angelegenheit regulieren. Wer hat schon Lust, jahrelang Beiträge zu zahlen und sich dann in eigenen Angelegen-heiten mit seiner eigenen Versicherung auseinandersetzen zu müssen.

 

Als Orientierungshilfe habe ich daher nachfolgend den Artikel des Anwaltsblattes aus November 2006 zitiert. Dort hat das Anwaltsblatt eine Beschwerdestatistik über die Rechtsschutzversicherungen veröffentlicht. Von den 60 dort aufgeführten Versicherungen, führen folgende die Beschwerdestatistik (Erhebung Dez. 2004) an:

 

Die ARAG Allgemeine Rechtsschutzversicherung mit 188 Beschwerden,

die D.A.S. Allgemeine Rechtsschutzversicherung mit 151 Beschwerden,

die Allianz Versicherung mit 138 Beschwerden,

die ADVO Card Rechtsschutzversicherung mit 136 Beschwerden,

die Roland Rechtsschutz mit 88 Beschwerden.

 

Beachtenswert ist allerdings die Relation zwischen der Anzahl der vorliegenden Beschwerden und der Anzahl der versicherten Risiken der jeweiligen Versicherungen.

So lagen gegen die ARAG Allgemeine Rechtsschutz-versicherung bei ca. 1,8 Mio. versicherten Risiken, 188 Beschwerden vor. Demgegenüber bei der ADAC Rechtschutzversicherung mit 2,8 Mio. versichtert Risiken, lediglich 7 Beschwerden.

Den gesamten Artikel (Berliner Anwaltsblatt 11/2006) mit weiteren Versicherungen finden Sie auf der Internetpräsenz des Berliner Anwaltsvereins als PDF zum Download:

http://www.berliner-anwaltsverein.de/cms/Downloads/anwaltblatt/2006/AW_11_06.pdf

 

Bei aller Skepsis und wohl überlegter Planung des Abschlusses eines Versicherungsvertrages sollte jedoch berücksichtigt bleiben, dass die Versicherer üblicherweise seriös sowie sach- und fachgerecht die vertraglich
geregelten Kostenrisiken regulieren.

 

 

 

 

 

 

 

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