Rechtsanwalt
Manfred Terhedebrügge

Tätigkeitsschwerpunkt: Verkehrsrecht

 

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Bußgeldbescheid

 

Grundsätzliche Strategie in Bußgeldsachen ...

 

Abwehr gegen jeden Vorwurf von Verkehrsverstößen.

 

Wie bekannt ist, besteht in Verkehrsangelegenheiten eine besonders außergewöhnliche Kontrolldichte. Zum einen werden Ordnungsamtsmitarbeiter in Scharen abgestellt, um Parkverstöße und ähnliches zu ahnden. (Es braucht nur wenige Minuten, um das eigene Fahrzeuge unrichtig geparkt stehen zu lassen und schon ist einem ein "Strafgeld" sicher).

 

Demnächst sollen nach Planung der Bundesregierung Parkverstöße mit bis zu
70,00 € sanktioniert werden.

 

Darüber hinaus finden insbesondere Geschwindigkeitskontrollen mittlerweile schon vollautomatisch über "Starenkästen" statt. Zudem wird den Autofahrern durch Polizeikontrollen oder "Radarfallen" auch dort aufgelauert, wo nach Ansicht der Behörden auch der sorgfältigste Verkehrsteilnehmer die zulässige Geschwindigkeit versehentlich - z.B. Hangabfahrt, oder Tempo 30 auf 2-spurigen Straßen - überschreiten könnte.

 

Wenn solcherlei Verstöße rechtskräftig werden, kann auch eine Vielzahl von "nur" Parkverstößen, die man bezahlt hat, zur Entziehung der Fahrerlaubnis mit der Begründung erfolgen, dass der Fahrer nicht zuverlässig und gewillt sei, sich an verkehrsrechtliche Vorschriften zu halten. Zudem werden ab einer bestimmten Bußgeldhöhe alle Verstöße in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen. Dies führt wiederum dazu, dass ab einer bestimmten Anzahl von Punkten (ab 8 Punkten) Maßregelungen bzw. letztlich auch der Entzug des Führerscheines erfolgt.

 

Angesichts der Vielzahl der Möglichkeiten, in irgendeiner Form betroffen zu sein, kann kein Verkehrsteilnehmer für sich eine solche Ahndung ausschließen.

Insbesondere bei der vollautomatisierten Kontrolle wird jedoch nicht der Fahrer, sondern allenfalls das Kennzeichen des Fahrzeuges festgestellt. Bei näherer Hinsicht, kann also ohne weiteres eine andere Person das Fahrzeug geführt haben, als der von der Behörde üblicherweise "ins Visier" genommene Halter des Fahrzeuges.

Auch die Zahlung von Bußgeldern "aus Bequemlichkeit" sollte überdacht bleiben. Mit der Zahlung eines Bußgeldbescheides wird dieser rechtskräftig. Wegen der Dokumentation der rechtskräftigen Bußgeldverfahren durch die Behörden werden einem diese später jedoch - wenn es z.B: um ein Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis geht - strafschärfend vorgehalten.

 

Die Komplexität dieser Verkehrsangelegenheiten lassen es daher angeraten sein, frühzeitig Rechtsrat einzuholen. Wegen der die Kosten für eine Geldbuße sehr häufig noch übersteigenden Kosten für einen Rechtsanwalt ist daher dringend anzuraten, eine Verkehrsrechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung abzuschließen.

Solcherlei Versicherung wird von nahezu allen großen Versicherungsgesellschaften einschließlich des ADAC, für überschaubare Jahresbeiträge angeboten. Der ADAC stellt sich zudem auch in vielen anderen Angelegenheiten als guter und besonnener Sachwalter der Autofahrer das. Erst kürzlich hat er mit einem von ihm in Auftrag gegebenen Gutachten des Prof. Dr. Detlev Möller anschaulich den Unsinn der in Berlin eingeführten Umweltzone entlarvt.

 

Das Gutachten kann auf der ADAC Internetpräsenz angesehen oder als PDF unter heruntergeladen werden.

 

Sollte sich der Link geändert haben, geben Sie auf der ADAC Website unter Stichwortsuche "umweltzone gutachten" ein.

 

 

 

 

 

 

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