
Rechtsanwältin
Stephanie Scriba
Tätigkeitsschwerpunkt: Strafrecht
rain.scriba@berlin-rechtsanwalt.com
Das Strafbefehlsverfahren ist eine besondere Verfahrensart, dessen Bedeutung insbesondere darin liegt, Fälle minder schwerer Kriminalität schnell und unkompliziert abzuhandeln. Es ermöglicht eine Straffestsetzung ohne mündliche Verhandlung. Durch den Strafbefehl dürfen nur bestimmte Rechtsfolgen der Tat festgesetzt werden, unter anderem Geldstrafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis.Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Festsetzung einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr denkbar, wenn deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte kann gegen den Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat Einspruch einlegen. Soweit gegen einen Strafbefehl nicht rechtzeitig Einspruch erhoben worden ist, steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich und ist in der Regel nicht mehr anfechtbar. Das bedeutet auch, dass man mit der verhängten Strafe vorbestraft ist. Akzeptiert der Angeklagte den Strafbefehl, hat er als Verurteilter auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Vor Erhebung eines Einspruchs sollte in jedem Fall anwaltlicher Rat eingeholt werden, da eine härtere Bestrafung möglich ist, wenn der Einspruch mutwillig oder unbegründet eingelegt wird.