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RA Stepan Sander

 

 

 

 

 

 

Weitere Urteile zum Thema:

 

Rechtsscheinhaftung bei Ermöglichung der Nutzung des eigenen PC durch Dritte . . .

 

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Beschränkte Haftung des Hundehalters – Luxus- oder Nutztier . . .

 

Berechnungsfehler bei Prozessvergleich . . .

 

Eingeschränkter Gewährleistungs-ausschluss bei eBay-Kauf . . .

 

Mitverschulden bei Einfahrt in Waschanlage mit Dachgepäckträger . . .

 

 

Thema: Zivilrecht

 

Haftung des Krankenhausträgers für Fehlverhalten von Pflegepersonal

 

Vorliegend hatte das LG Kassel zu entscheiden, ob der Krankenhausträger für Fehler seines Personales im Zuge der Gesamtschuld haftet. Es ging um einen 85 jährigen Versicherungsnehmer, der nach einer Massage aufstehen wollte, dabei ausglitt und sich einen Brustwirbel brach. Er wurde von einem Praktikanten behandelt. Die Beweislast für ein Nichtverschulden der Verletzung lag, der anerkannten Rechtsprechung zufolge bei dem Krankenhausträger dieser konnte den Beweis nicht erbringen und mithin hatte die Klage Erfolg. Die Versicherung des 85- jährigen konnte daher den Ersatz der mittlerweile bezahlten Behandlung für ihren Versicherungsnehmer verlangen.

 

 

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