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RA Dirk Heyn

 

 

 

 

 

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Thema: Zivilrecht

 

Verkehrssicherung in Gaststätten

 

Das OLG Hamm befasste sich hier mit der Berufung einer Seniorin, die beim Betreten einer Gaststätte von der Terrasse über eine Metallschiene stolperte und sich einen Oberschenkelhalsbruch zuzog. Das LG wies die Klage der Dame auf Schadenersatz ab. Die hiergegen gerichtete Berufung hatte jedoch teilweise Erfolg.

Im Gegensatz zum LG gingen die Richter diesmal von einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht aus. Zwar sei bei öffentlichen Wegen ein Höhenunterschied von 2,2-2,3 cm hinnehmbar, nicht jedoch wenn sich dieser innerhalb einer Gastsstätte befindet. Der Betreiber hat nicht davor gewarnt oder die Metallschiene entfernt und ist damit schadenersatzpflichtig. Jedoch wurde der Klägerin ein Mitverschulden von einem Drittel zugerechnet. Auch Gäste müssten beim Durchschreiten grundsätzlich auf Unebenheiten eingestellt sein.

 

 

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