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RA Dirk Heyn

 

 

 

 

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Erfundene Herstellerpreisempfehlung . . .

 

 

 

Thema: Zivilrecht

 

Erfundene Herstellerpreisempfehlung

 

BGB §123 - LG Bielefeld, Urt. v. 15.5. 2007 – 20 S 136/06

 

In diesem Fall hat der Beklagte Fahrräder an den Kläger verkauft, die dieser jetzt Zug um Zug gegen Rückzahlung des Geldes zurückgeben will.

Grund dafür ist die Angabe des „Unverbindlichen Herstellerpreises“ für die Fahrräder. Damit spiegelte der Beklagte vor, es handele sich bei dem Hersteller um einen anderen als um ihn.

Dies ist jedoch nicht der Fall. Sie war mitursächlich für den Kauf der Fahrräder, wodurch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 gerechtfertigt ist und der Klage stattgegeben wurde.

 

 

 

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