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Hier fordern die Eltern eines Kindes Schadenersatz in dessen Namen, für eine im Fußballcamp erlittene Verletzung desselben. Dabei spielten die Kinder Minigolf und das Kind verlor einen Schneidezahn als ein anderes Kind mit einem Minigolfschläger ausholte und es traf. Der Veranstalter des Fußballcamps gab an, die Kinder aus ungefähr 100 Metern beobachtet zu haben. Das Gericht hielt dies bei Kindern im Alter von 7-12 Jahren für eine zu große Entfernung und mithin hatte die Klage der Eltern Erfolg.
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