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In folgendem Fall hatte sich das Gericht mit einer Klage zu beschäftigen bei der der Kläger Schadenersatz für eine Geige die sein Bruder am Hauptbahnhof in München für ca. 200.000 Euro erworben hatte.
Die Verkäuferin hatte sich die Geige erschlichen und ohne ausreichende Zertifizierung verkauft. Fraglich war dabei ob das Eigentum an der Geige auf den Bruder übergegangen war bevor er sie einem Dritter verborgte und dieser sie der ursprünglichen Eigentümerin übergab.
Das Gericht verneinte dies, da der Kläger sich nicht auf einen guten Glauben berufen könne, wenn die Geige unter so außergewöhnlichen Umständen erworben wurde.
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