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RA Dirk Heyn

 

 

 

 

 

 

Weitere Urteile zum Thema:

 

Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht fahrlässiger Verursachung eines Gebäudeschadens durch den Mieter . . .

 

Ablehnung eines Wegeunfalls bei Abweichen vom direkten Weg . . .

 

Abstellen eines nicht verschlossenen Fahrzeugs ist nicht grob fahrlässig . . .

 

Thema: Versicherungsrecht

 

Verkehrssicherungspflicht für Bäume

 

Dem Kläger dieses Verfahrens ist ein Ast auf den Kopf gefallen und hat ihn dabei verletzt. Er verlangt deshalb Schadenersatz von der Beklagten, die seiner Meinung nach die Verkehrssicherungspflicht für diesen Baum verletzt habe. Das Gericht lehnte die Beantragung der Prozesskostenhilfe zum Berufungsverfahren für den Kläger ab, da es für die Berufung keine Aussicht auf Erfolg gäbe. Zutreffend hatte schon das Landgericht festgestellt, dass auch wenn nach einer Methode der Gefahrzustand des Astes bei Kontrolle hätte bemerkt werden können, dies nicht für ein Verschulden reicht. Kontrollmaßnahmen waren für die Beklagte zu diesem Zeitpunkt nach Auffassung des Gerichts nicht angezeigt.

 

 

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