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Thema: Verkehrsrecht

 

Fahrerlaubnisentzug wegen Überschreitung der

Höchstgeschwindigkeit um mehr als 100 %.

 

(Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 2. Dezember 1999 - 12 M 4307/99)

 

Das Gericht hatte einen Fall zu entscheiden, in welchem die Fahrerlaubnisbehörde einem Kraftfahrer die Fahrerlaubnis entzogen hatte. Dieser war innerorts 101 km/h, also 51 km/h zu schnell gefahren. Das Gericht entschied, dass die einmalige Begehung einer (auch erheblichen) Höchstgeschwindigkeitsüberschreitung ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht ausreicht, die Fahrerlaubnis wegen charakterlicher Mängel zu entziehen.

 

 

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