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RA Stepan Sander

 

 

 

 

 

 

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Abgrenzung zwischen fahrlässiger Tötung und fahrlässigem Beitrag zum Selbstmord . . .

 

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Einziehung von Kampfhunden . . .

 

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Rücktritt vom Versuch . . .

 

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln . . .

 

Thema: Strafrecht

 

Abgrenzung zwischen fahrlässiger Tötung und fahrlässigem Beitrag zum Selbstmord

 

In diesem Fall hatte ein Ehemann seine Ehefrau bei einem Gespräch über die von ihr gewünschte Scheidung aufgefordert eine ungeladene Schusswaffe auf ihn zu richten und abzudrücken. Diesem Wunsch kam die Frau nach der Kontrolle des Magazins nach. Jedoch war noch eine Kugel im Lauf und sie tötete ihren Mann unabsichtlich. Das Gericht hatte zu entscheiden, ob es sich hierbei um eine fahrlässige Tötung oder nur um eine straflose Beihilfe zum Selbstmord handelte, weil davon auszugehen war, dass der Mann von der Kugel wusste.
Das Gericht entschied auf den Tatbestand der fahrlässigen Tötung. Bei der typischen Hilfe zum Selbstmord bliebe im Gegensatz zu diesem Fall der letzte Handlungsschritt immer beim Opfer, nie bei dem Helfer. Außerdem hätte die Frau erkennen müssen, dass es fahrlässig ist auf ihren Mann zu schießen, selbst wenn sie die Waffe für ungeladen hielt, vor allem, da er schon vorher Anspielungen machte, dass vielleicht doch eine Kugel enthalten sei.

 

 

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