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(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - 3 A 38/05 - Urteil vom 22.08.2006)
Sehnenscheidenentzündungen der rechten Hand infolge langjähriger Arbeit an PC-Standardtastaturen und -mäusen können eine dienstunfallrechtliche Berufskrankheit sein. Dies ist zu bejahen, wenn die konkret auszuführenden Arbeiten eine besondere Gefährdung unabhängig von der individuellen Veranlagung typisch und in höherem Maße als bei der übrigen Bevölkerung bzw. den übrigen Beamtinnen und Beamten enthalten.
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