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RA Stepan Sander

 

 

 

 

 

 

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Thema: Sozialrecht

 

Sozialhilfe für Ausübung des Umgangsrechts

 

Eine Mutter von drei Kindern beantragte einen Mehrbedarf zu ihrer Hilfe zum Lebensunterhalt, da ihre beiden, bei dem geschiedenen Vater lebenden Kinder über die Ferien zu ihr kamen und Sie sie somit verpflegen musste. Dieser Antrag wurde von der Behörde abgelehnt. Das Verwaltungsgericht gab daraufhin der Mutter Recht. Die Ansicht der Behörde, dass die Kosten den Kindern zuzurechnen sind sei falsch. Nach dem Gericht ist die Ausübung des Umgangsrechts des Nicht-Sorgeberechtigten Teils mit den eigenen Kindern ein Grundbedürfnis dieses Elternteils, wonach der Mutter der Mehrbedarf zu gewähren ist.

 

 

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