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Thema: Reiserecht

 

Klausel in AGB zur Anzahlung des Reisepreises

 

(BGH X ZR 59/05 - Urteil vom 20. Juni 2006)

 

Ein Reiseveranstalter hatte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen

folgende Klausel:

"Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins werden 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig.

Bei Ferienwohnungen beträgt die Anzahlung 20 % des Reisepreises je Wohneinheitbuchung."
Der BGH entschied, dass die Klausel die Reisenden nicht entgegen den

Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.

 

 

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