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Thema: Reiserecht

 

Verkehrssicherungspflicht der Reiseveranstalters

Hier: Wasserrutsche des Hotels

 

(BGH X ZR 142/05 - Urteil vom 18. Juli 2006)

 

Eine Mutter verlangte vom Reiseveranstalter Schadensersatz wegen des Unfalltodes ihres Sohnes. Dieser war ertrunken, als bei Benutzung einer Wasserrutsche sein Arm von einem nicht abgedeckten Ansaugrohr angesaugt wurde. Die Wasserrutsche war vom Reiseveranstalter nicht auf Sicherheit überprüft und ohne Baugenehmigung errichtet worden. Der BGH gab der Mutter Recht: Der Reiseveranstalter hätte gemäß seiner Verkehrssicherungspflicht die Wasserrutsche regelmäßig auf Sicherheit überprüfen müssen.

 

 

Das gesamte Urteil finden Sie hier >>>

 

 

 

 

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