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RA Dirk Heyn

 

 

 

 

 

 

Thema: öffentliches Recht

 

Befreiung von Klassenfahrten aus religiösen Gründen

 

Ein muslimisches Mädchen, das die 10. Klasse besuchte begehrte Befreiung von einer mehrtägigen Klassenfahrt mithilfe einer einstweiligen Anordnung, da sie Angst hatte, ihre religiösen Bräuche und Sitten nicht einhalten zu können, insbesondere, da kein männlicher Verwandter sie begleitet hätte Das OVG lehnte die einstweilige Anordnung aus folgendem Grund ab: Die Angst des Mädchens sich nicht so verhalten zu können, wie es ihre Religion erfordert besitzt den Status einer Krankheit und mithin müsse sie aus diesem Grund gar nicht an der Klassenfahrt teilnehmen, wodurch auch die einstweilige Anordnung nicht in Betracht komme.

 

 

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