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RA Dirk Heyn

 

 

 

 

 

 

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Thema: Mietrecht

 

Zwangsvollstreckung bei unterlassener Betriebskostenabrechnungen

 

(LG Berlin ZB 94/05)

 

Bisher waren deutsche Gerichte unterschiedlicher Meinung, wie die Pflicht des Vermieters von Wohnraum zur ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung abgelaufener Abrechnungsperioden vollstreckt werden kann. Nach einer Meinung muss sich der Mieter gerichtlich ermächtigen lassen, die Abrechnungen von einem Dritten (Sachverständigen) vornehmen zu lassen. Der anderen Meinung schloss sich der BGH nun an: Die Betriebskostenabrechnung sei eine unvertretbare Handlung. Der Vermieter müsse daher über das Androhen eines Zwangsgeldes (oder falls dieses nicht beigetrieben werden könne) über Zwangshaft zur Erstellung der Abrechnung gezwungen werden.

 

 

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