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Nach der Trennung von seiner Ehefrau zog der Mann aus der gemeinsamen Wohnung aus. Die Frau bewohnt die Wohnung weiterhin. Bei seinem Auszug nahm der Mann Hausrat mit, unter anderem einen Wassertrockner. Die Frau fordert diese Sachen zurück und bekam recht. Dagegen legte der Mann Beschwerde ein. Diese hatte teilweise Erfolg. Dabei kommt es darauf an ob, einer der Parteien den Hausratsgegenstand zur Haushaltsführung benötigt und in wessen Eigentum er steht. Dies wurde für jeden Gegenstand einzeln vom Gericht beurteilt.
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