Ihr Ansprechpartner:

 

RA Stepan Sander

 

 

 

 

 

 

Weitere Urteile zum Thema:

 

Unterhalt der Kinder für ihre Eltern . . .

 

Unterhalt der Mutter des nichtehelichen Kindes gegen den Vater . . .

 

BGH stärkt Ausgleichsansprüche nach dem Scheitern von nichtehelichen Lebensgemeinschaften . . .

 

Verwertbarkeit einer heimlichen DNA- Analyse im Vaterschaftsanfechtungs-verfahren . . .

 

Rückerstattungsanspruch bei ersparter Heimverpflegung . . .

 

Rechtswirksamkeit der Vereinbarung von Gütertrennung . . .

 

Rückgabe von Hausrat bei verbotener Eigenmacht . . .

 

Ausschluss des Versorgungsausgleiches wegen Gewaltausbrüchen . . .

 

 

Thema: Familienrecht

 

Unterhalt der Kinder für ihre Eltern

 

(BGH XII ZR 98/04 - Urteil vom 30. August 2006)

 

Das Sozialamt wollte vom Sohn einer Sozialhilfeempfängerin die gezahlten Leistungen zurückfordern. Dies begründete sie mit dem Unterhaltsanspruch der Mutter gegen ihren Sohn, welcher übergegangen sei. Der Sohn hatte zwar nur ein durchschnittliches Einkommen. Er verfügte aber über zwei Girokonten mit hohem Vermögen (ca. 130.000 DM) sowie über zwei Lebensversicherungen, Wertpapiere, Gold und Schmuck (insgesamt ca. 90.000 DM). Dieses Vermögen musste der Sohn nicht angreifen, seine Klage vor dem BGH hatte Erfolg: Laut BGH muss zwar auch der Schuldner von Elternunterhalt den Stamm seines Vermögens einsetzen. Er braucht aber nicht seinen eigenen angemessenen Unterhalt (einschließlich Altersvorsorge) zu gefährden. Der Sohn hatte vor, sein Vermögen als Altersvorsorge einzusetzen. Der BGH meint hierzu, es stehe jedem frei, zu selbst zu entscheiden, in welcher Weise er neben der gesetzlichen Rentenversicherung Vorsorge für sein Alter trifft.

 

 

Das gesamte Urteil finden Sie hier >>>

 

 

 

 

 

Arbeitsrecht Kündigungschutz · Baurecht · Erbrecht · Familienrecht · Gesellschaftsrecht · Markenrecht · Mietrecht · Personalberatung · Privatrecht · Reiserecht · Schadenersatzrecht · Steuerrecht · Steuerstrafrecht · Strafrecht · Verkehrsrecht Verkehrsstrafrecht Unfallregulierung Fahrerlaubnisrecht · Vertragsrecht · Wirtschaftsrecht

 

Webdesign: pr-online-berlin