
Rechtsanwältin Stephanie Scriba
Tätigkeitsschwerpunkt: Verwaltungsrecht
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Tel.: 030 / 84 17 40 - 0
Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung, und es regelt als Teil des öffentlichen Rechts insbesondere das Verhältnis zwischen Bürger und Staat.
Kurz gesagt kommt das Verwaltungsrecht dann zur Anwen-dung, wenn Streitigkeiten oder Probleme zwischen Bürgern und Behörden bestehen, z.B. wenn die beantragte Baugenehmigung nicht erteilt, die Gewerbeausübung untersagt wurde oder die Behörde die Zahlung einer Entschädigung abgelehnt hat.
Die oftmals sehr komplexen Sachverhalte, die Vielzahl von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Satzungen sowie die in der Regel relativ kurzen Fristen machen das Verwaltungsrecht zu einer Rechtsmaterie, die anwaltlichen Beistand erfordert.
Ich berate und vertrete insbesondere in folgenden verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten:
Abfallrecht (Abfallbeseitigung, Abfallverwertung etc.)
Abwasserrecht (Abwasserbeseitigung, Abwasserabgabenrecht etc.)
Bodenschutzrecht (Beseitigung von Altlasten etc.)
Beamtenrecht (Besoldung, Beförderung,
Dienstunfähigkeit etc.)
Gaststättenrecht (Konzession etc.)
Gewerberecht (Gewerbeuntersagung, Gewerbeerlaubnis etc.)
Handwerksrecht (Ausübeberechtigung etc.)
Immissionsschutzrecht (Geruchsbelästigung,
Luftverschmutzung, Lärmbelästigung etc.)
Naturschutzrecht
Öffentliches Baurecht (Bauordnungs- u. Bauplanungsrecht, Baugenehmigung, bauaufsichtsrechtliche Anordnungen,
Nachbarstreitigkeiten, Denkmalschutzrecht, Nutzungs- untersagungs- und Beseitigungsverfügung etc.)
Öffentlich rechtliche Verträge (Erschließungsverträge etc.)
Polizeirecht- und Ordnungsrecht (Rechtmäßigkeit polizeilichen Handelns, Entschädigungsansprüche etc.)
Staatshaftungsrecht (Amtshaftung, Enteignung,
Entschädigung etc.)
Subventionsrecht
Umweltrecht
Meine Tätigkeit erstreckt sich dabei auf die außergerichtliche Vertretung im Verwaltungsverfahren sowie die Prozessführung vor den Verwaltungsgerichten aller Instanzen.