
Rechtsanwalt Stephan Sander
Tätigkeitsschwerpunkt: Strafrecht
ra.sander@berlin-rechtsanwalt.com
Tel.: 030 / 84 17 40 - 0

Rechtsanwältin Stephanie Scriba
Tätigkeitsschwerpunkt: Strafrecht
rain,scriba@berlin-rechtsanwalt.com
Tel.: 030 / 84 17 40 - 0
Im Bereich des Strafrechtes sieht sich der Bürger mitunter massiven Eingriffen in seine Rechte durch die staatliche Gewalt ausgesetzt.
Um einen optimalen Schutz dieser Rechte im Strafverfahren zu ermöglichen ist eine intensive Betreuung von Mandanten in sämtlichen Phasen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, des Vor- und des Hauptverfahrens geboten.
Des weiteren bietet die frühe Beauftragung eines Rechtsanwaltes den Beschuldigten die Möglichkeit den Verlauf der Ermittlungen aktiv mitzugestalten.
Vertretung und Betreuung unter anderem in folgenden Bereichen des Strafrechts:
In den Bereich des Arztstrafrechtes fallen beispielsweise die fahrlässige Tötung und Körperverletzung, unterlassene Hilfeleistungen, Urkundenfälschung in Krankenakten und Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht.
Das Betäubungsmittelstrafrecht stellt den Umgang mit Drogen oder Drogenersatzstoffen unter Strafe. Als Begehungs-alternativen kommen in Betracht: Anbau, Herstellen, Handeltreiben, Veräußerung und Drogenbesitz.
Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich vom Erwachsenenstrafrecht nicht nur in den Rechtsfolgen, sondern auch im Verfahrensablauf. Es ist Sonderstrafrecht für junge Täter, die zur Zeit der Tat im Alter von 14 bis 21 Jahren sind.
Zu den Kapitalverbrechen zählen die Straftaten gegen das Leben, zum Beispiel Mord, Totschlag.
Hierunter fallen alle Straftaten die sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung richten. Im Einzelnen handelt es sich um sexuellen Missbrauch, Vergewaltigung, Exhibitionistische Handlungen, Verbreitung pornografischer Schriften.
Hierunter fallen die Straftaten Beleidigung, Verleumdung und Üble Nachrede.
Hierunter versteht man vor allen Dingen Straftaten im Zusammenhang mit einer Falschaussage vor Gericht. Des Weiteren fällt hierunter das Vortäuschen einer Straftat, falsche Verdächtigung sowie Strafvereitelung.
Das Verkehrsstrafrecht regelt, wie beispielsweise eine Fahrt unter Drogen- oder Alkoholeinfluss oder eine Unfallflucht geahndet wird. Gerade im Verkehrsstrafrecht treffen die Sanktionen die Betroffenen oft besonders empfindlich, denn im Zusammenhang mit verkehrsrechtlichen Straftaten kommt es sehr oft zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis und zu einer Anordnung einer Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrererlaubnis.
Hierunter werden diejenigen Straftaten gefasst, die sich gegen das Vermögen oder einzelne Vermögenswerte eines anderen richten. Hierzu zählen unter anderem Diebstahl, Unterschlagung, Untreue, Betrug und Erpressung, Hehlerei und Geldwäsche. Ebenso fallen hierunter Insolvenzstraftaten oder Sachbeschädigung.
Die Straftat durch Unterlassen . . .
Das Strafbefehlsverfahren . . .