| Steuerrecht:
Bearbeitung allgemeiner Steuerrechtsmandate, wobei schwerpunktmäßig
die gutachterliche Stellungnahme, die Erarbeitung entsprechender
vertraglicher Folgen sowie deren tatsächliche Umsetzung im
Vordergrund steht.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt hier im Bereich der Betreuung
von Geschäftsführern in steuerrechtlichen Haftungsverfahren.
Durchführung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsbehelfsverfahren
vor den Finanzgerichten einschließlich der damit in Zusammenhang
stehenden einstweiligen Rechtsschutzverfahren.
Hierbei wird insbesondere Wert darauf gelegt, dass eine vertrauensvolle
Zusammenarbeit mit den betreuenden steuerlichen Beratern erfolgt.
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