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Rechtsanwalt für Schadenersatzrecht - Berlin Steglitz-Zehlendorf Wilmersdorf Charlottenburg Schöneberg

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Schadenersatzrecht:

Ihre Interessenvertretung im Schadensersatzrecht umfasst die Prüfung und Geltendmachung sämtlicher möglicher Schadenspositionen aus einem schädigenden Ereignis.

Dabei wird die Haftung des Schädigers selbst, die Eintrittspflicht evtl. vorhandener Versicherungen oder möglicherweise haftender Dritter (z. B. Aufsichtspersonen) in Betracht gezogen. Materielle und immaterielle Schadensersatzansprüche (Sachschäden, Schmerzensgeldansprüche, Wiederherstellungsansprüche, entgangener Gewinn,...) werden dem Grunde und der Höhe nach geprüft und außergerichtlich, notwendigen Falls auch gerichtlich durchgesetzt.

 

 

 

 

 

 

Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Heyn

Thema dieser Seite: Schadenersatz · Schmerzensgeld · Abfindung · Entschädigung · Erkenntlichkeit · Ersatz · Wiedergutmachung · Enstschädigung · Kompensation
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