| Schadenersatzrecht:
Ihre Interessenvertretung im Schadensersatzrecht umfasst die Prüfung
und Geltendmachung sämtlicher möglicher Schadenspositionen
aus einem schädigenden Ereignis.
Dabei wird die Haftung des Schädigers selbst, die Eintrittspflicht
evtl. vorhandener Versicherungen oder möglicherweise haftender
Dritter (z. B. Aufsichtspersonen) in Betracht gezogen. Materielle
und immaterielle Schadensersatzansprüche
(Sachschäden, Schmerzensgeldansprüche, Wiederherstellungsansprüche,
entgangener Gewinn,...) werden dem Grunde und der Höhe nach
geprüft und außergerichtlich, notwendigen Falls auch
gerichtlich durchgesetzt.
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