| Reiserecht:
Sie werden zu allen Fragen des Reiserechts beraten, wobei das Reisevertragsrecht
hier einen Interessenschwerpunkt bildet. Sämtliche Formen von
Verträgen mit Reiseveranstaltern sind umfaßt: Pauschalreisen,
Gastschulaufenthalte und auch individuell zusammengestellte Reisen.
Bei der Beratung und Interessenvertretung geht es vor allem um:
Die
Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund von Reisemängeln
(z.B. Minderung des Reisepreises, Schadensersatz)
gegenüber Reisebüro und Reiseunternehmer.
Prüfung
und Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Reiseversicherern
(z.B. Reiserücktritts- und Gepäckversicherung).
Bei
Individualreisen umfasst die Beratung sowohl die verschiedenen Einzelvertragstypen
(Beförderungsverträge zu Luft, Bus,
Bahn oder Schiff, Gastaufnahmeverträgen,
die sich nach Beherbergungsrecht richten) als
auch die Besonderheiten, die sich aus der Kombination
dieser Vertragstypen ergeben.
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