
Rechtsanwalt Dirk Heyn
Tätigkeitsschwerpunkt: Reiserecht
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Tel.: 030 / 84 17 40 - 0

Sie werden zu allen Fragen des Reiserechts beraten, wobei das Reisevertragsrecht hier einen Interessenschwerpunkt bildet.
Sämtliche Formen von Verträgen mit Reiseveranstaltern sind umfaßt: Pauschalreisen, Gastschulaufenthalte und auch individuell zusammengestellte Reisen.
Bei der Beratung und Interessenvertretung geht es vor allem um:
• Die Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund von Reisemängeln (z.B. Minderung des Reisepreises, Schadensersatz) gegenüber Reisebüro und Reiseunternehmer.
• Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Reiseversicherern (z.B. Reiserücktritts- und Gepäckversicherung).
Bei Individualreisen umfasst die Beratung sowohl die verschiedenen Einzelvertragstypen (Beförderungsverträge zu Luft, Bus, Bahn oder Schiff, Gastaufnahmeverträgen, die sich nach Beherbergungsrecht richten) als auch die Besonderheiten, die sich aus der Kombination dieser Vertragstypen ergeben.