Mietrecht:
Vermieter und Mieter aber auch Drittbetroffene (Mitmieter, Nachbarn)
werden sowohl in Angelegenheiten des Wohnraum- als auch des Gewerbemietrechts,
einschließlich des Pachtvertragsrechts beraten.
Ihre Interessen werden von der Gestaltung von Mietverträgen,
über die Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen bei Mängeln
am Mietobjekt (z.B. Mietzinsminderung) bis hin
zu Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Kündigung
des Mietverhältnisses umfassend vertreten.
Schließlich gehören auch die Überprüfung von
Betriebskostenabrechnungen (einschl. der darin enthaltenen Abrechnungen
der Energie- bzw. Wasserlieferungen) und die Interessenvertretung
bei Streitigkeiten über die Verpflichtung zur Durchführung
von Schönheitsreparaturen in diesen Bereich.
|