| Internationales
Privatrecht (IPR):
Das internationale Privatrecht (IPR) umfasst die Gesamtheit der
Rechtsnormen, die privatrechtliche Rechtsbeziehungen (Personenrecht,
Familienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht usw.)
mit internationalem Charakter regeln.
Folgende Fragen sind hier regelmäßig relevant :
Welches
nationale Recht ist anwendbar ?
Welches
Gericht ist zuständig ?
Unter
welchen Bedingungen kann eine Entscheidung, welche in einem Staat
gefällt wurde, in einem anderen Staat anerkannt
und vollstreckt werden
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