
Rechtsanwältin Stephanie Scriba
Tätigkeitsschwerpunkt: Handelsvertreterrecht
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Das Handelsgesetzbuch (HGB) definiert den Handelsvertreter als selbständigen Gewerbetreibenden, der ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen.
Das Handelsvertreterrecht regelt die Rechte (z.B. Recht auf Bucheinsicht, Buchauszug) und Pflichten (z.B. Konkurrenz-verbot) des Handelsvertreters durch spezielle Bestimmungen.
Sowohl bei der Durchführung des Handelsvertreterverhältnis-ses als auch bei dessen Beendigung können eine Vielzahl von Problemen auftreten.
Zu nennen sind hier insbesondere Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Provisionsanspruch, betreffend seiner Entstehung und Fälligkeit, sowie mit der Provisions-abrechnung. Im Zusammenhang mit der Beendigung des Handelsvertretervertrages geht es regelmäßig um den praktisch sehr bedeutsamen Ausgleichsanspruch
gem. § 89 b HGB.
Ich berate und vertrete Sie bundesweit in sämtlichen Bereichen des Handelsvertreterrechts.