
Rechtsanwalt Stephan Sander
Tätigkeitsschwerpunkt: Familienrecht
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Das Familienrecht regelt Rechtsverhältnisse der Personen die durch Ehe, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind sowie die Rechtsbeziehungen im Rahmen von Pflegschafts-, Betreuungs- und Vormundschaftsverhältnissen.
Des Weiteren haben Fragen rund um eine Scheidung zentrale Bedeutung. Hier ist zunächst eine umfangreiche Beratung über Trennungs- und Scheidungsfolgen einschließlich eines möglichen Unterhaltes erforderlich. Haben Sie sich zur Trennung entschlossen, müssen Regelungen für die Trennungszeit getroffen werden. Hierzu gehören die mitunter komplexen rechtlichen Fragen rund die Ehewohnung, das Umgangsrecht für gemeinsame Kinder, das Sorgerecht und der so genannte Trennungsunterhalt. Anschließend, regelmäßig nach Ablauf des Trennungsjahres, muss die Scheidung mit den Scheidungsfolgen (Versorgungsausgleich, Zugewinn, Unterhalt) geregelt werden.
Grundsätzlich kann und sollte eine einvernehmliche Scheidung angestrebt werden, um so die Kosten des Scheidungsverfahrens möglichst gering zu halten. Oftmals ist dies jedoch nicht mehr möglich, so dass in diesen Fällen möglichst früh rechtlicher Rat eingeholt werden sollte, um die eigenen Ansprüche nicht zu gefährden.
Ehegattenunterhalt für die Zeit der Trennung der Eheleute - der sogenannte Trennungsunterhalt . . .