Rechtsanwälte Berlin Steglitz-Zehlendorf · Erbrecht

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Rechtsanwalt Stephan Sander

Tätigkeitsschwerpunkt: Erbrecht

 

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Erbrecht:

 

Das Erbrecht umfasst die Summe der Rechtsvorschriften, die den Übergang des Nachlasses eines Verstorbenen (Erblassers) auf andere Personen regeln sowie das Recht des Erben, einen Nachlass ganz oder zu bestimmten Teilen in Besitz zu nehmen.

 

Der Nachlass umfasst hierbei die vermögenswerten Rechte und Pflichten eines Erblassers. Der Erbe kann vom Erblasser durch Testament oder Erbvertrag bestimmt werden, ist dies nicht geschehen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

 

Beschränkt wird die Testierfreiheit durch das Recht auf den sogenannten Pflichtteil. In diesem Bereich wird auch eine umfassende Beratung zu den noch zu Lebzeiten des Erblassers zur Verfügung stehenden erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten angeboten.

 

Die Erstellung von individuellen Testamenten oder auch üblichen Verfügungen von Todes wegen, wie z.B. das so genannte Berliner Testament, ist selbstverständlich auch möglich. Sollte der Erblasser dies wünschen so kann auch die Testamentsvollstreckung übernommen werden.

 

 

 

 

INFO

 

Gesetzliche Erbfolge

Kein Testament oder Erbvertrag
Die Erbordnung
Das Ehegattenerbrecht . . .

 

 

 

 
 

 

Erbeinsetzung von Heimmitarbeitern · Rückerstattungsanspruch des Erben bei ersparter Heimverpflegung

 

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