| Erbrecht:
Das Erbrecht umfasst die Summe der Rechtsvorschriften, die den
Übergang des Nachlasses eines Verstorbenen (Erblassers) auf
andere Personen regeln sowie das Recht des Erben, einen Nachlass
ganz oder zu bestimmten Teilen in Besitz zu nehmen. Der Nachlass
umfasst hierbei die vermögenswerten Rechte und Pflichten eines
Erblassers. Der Erbe kann vom Erblasser durch Testament
oder Erbvertrag bestimmt werden, ist dies nicht geschehen,
tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Beschränkt wird die Testierfreiheit
durch das Recht auf den sogenannten Pflichtteil. In diesem Bereich
wird auch eine umfassende Beratung zu den noch zu Lebzeiten des
Erblassers zur Verfügung stehenden erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
angeboten.
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