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Erbrecht:

Das Erbrecht umfasst die Summe der Rechtsvorschriften, die den Übergang des Nachlasses eines Verstorbenen (Erblassers) auf andere Personen regeln sowie das Recht des Erben, einen Nachlass ganz oder zu bestimmten Teilen in Besitz zu nehmen. Der Nachlass umfasst hierbei die vermögenswerten Rechte und Pflichten eines Erblassers. Der Erbe kann vom Erblasser durch Testament oder Erbvertrag bestimmt werden, ist dies nicht geschehen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Beschränkt wird die Testierfreiheit durch das Recht auf den sogenannten Pflichtteil. In diesem Bereich wird auch eine umfassende Beratung zu den noch zu Lebzeiten des Erblassers zur Verfügung stehenden erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten angeboten.

 

 

 

 

 

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