| Privates
Baurecht:
Dieser Bereich umfasst sämtliche zivilrechtliche Fragestellungen
im Zusammenhang mit der Durchführung von Bauvorhaben sowohl
auf Seiten des Bauherrn als auch auf Seiten des Bauunternehmers.
Beispielsweise geht es um:
die
Gestaltung von Werkverträgen nach BGB oder
VOB/B
Beweissicherungsverfahren
die
Realisierung und Absicherung von Werkunternehmerforderungen
die
Feststellung und Geltendmachung von Baumängeln
die
Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
des Bauherrn gegenüber dem Werkunternehmer
rechtliche
Beratung bei der Baubetreuung, vor Abschluss von Werkverträgen,
der Forderungssicherung.
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