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Rechtsanwalt für Baurecht - Berlin Steglitz-Zehlendorf Dahlem Wilmersdorf Charlottenburg

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Privates Baurecht:

Dieser Bereich umfasst sämtliche zivilrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Bauvorhaben sowohl auf Seiten des Bauherrn als auch auf Seiten des Bauunternehmers.

Beispielsweise geht es um:

die Gestaltung von Werkverträgen nach BGB oder VOB/B

Beweissicherungsverfahren

die Realisierung und Absicherung von Werkunternehmerforderungen

die Feststellung und Geltendmachung von Baumängeln

die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen des Bauherrn    gegenüber dem Werkunternehmer

rechtliche Beratung bei der Baubetreuung, vor Abschluss von Werkverträgen, der    Forderungssicherung.

 

 

 

 

 

 

Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Heyn

 

 

Baurecht Aktuell:
BGH erlaubt Inhaltskontrolle
der VOB/B als allgemeine
Geschäftsbedingungen . . .

Themen dieser Seite: Baurecht Bebauungsplan Bau Bankberater Baustadtrat Erbrecht Umweltschutz Bodenrecht Naturnutzungsrecht Tiefbau Hochbau Wohnungsbau Bebauungsplan Abstandsflächen Wirtschaftsbau Werkverträge Bauunternehmer Gewährleistung Baubetreuung · Rechtsanwalt Heyn Berlin Steglitz-Zehlendorf Dahlem Wilmersdorf Charlottenburg
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