| Arbeitsrecht
Betriebsverfassungsrecht Tarifrecht:
Prozessvertretung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten,
sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmerseite bis zum Bundesarbeitsgericht.
Rechtliche - strategische - Beratung zur Abwicklung von Arbeitverhältnissen
im Hinblick auf deren Beendigung und entsprechende Abfindungsvereinbarungen.
Ausarbeitung von Arbeitsverträgen bis hin
zu speziellen Geschäftsführeranstellungsverträgen,
Ausarbeitung von Abwicklungsverträgen und
Beendigungsvergleichen.
Allgemeine Personal- und Personalstrukturberatung, Kündigungsschutzprozesse,
Beratung zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragen. Ausarbeitung
von Betriebsvereinbarungen (z.B. Arbeitszeitregelungen), Beratung
und Prozessführung zu Ausnahmegesetzgebungen wie beispielsweise
das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Gesetz zur Bekämpfung
der Schwarzarbeit (SchwarzarbeitsG), etc.
Beratung von Arbeitnehmervertretungen kollektiv- sowie individualrechtlich;
zu Personalmaßnahmen des Arbeitgebers (Beratung/Prüfung/Verhandlung
in Sachen Interessenausgleich und Sozialplan).
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