Rechtsanwalt Manfred Terhedebrügge - Berlin

Manfred Terhedebrügge

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

Seit mehr als 30 Jahren betreue ich das Thema Verkehrsrecht, insbesondere mit dem Schwerpunkten:

  • Bußgeldbescheide
  • Fahrtenbuchthematik
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Rotlichtverstöße
  • Verkehrsstrafrecht mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht), Trunkenheitsfahrt, Fahrverbot
  • Körperverletzung - und nicht zuletzt das Thema
  • Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug, 8 Punkte Fahreignungsregister, FAER)

Meine Mandanten verteidige ich zu allen Themen bundesweit.

Ich kann von mir sagen, das Thema Verkehrsrecht mit Leidenschaft anzugehen und habe insbesondere zu der Kontrolldichte durch die Behörden, der Dokumentation von Punkten im sogenannten Fahreignungsregister und der Herabsetzung auch von besonnenen und rücksichtsvollen Autofahrern als Raser, so meine ganz eigene Meinung.      “Bußgeldbescheid” aus dem Jahr 1895

Die Fahrtenbuchauflage hat sich zunehmend zu einem Druckmittel der Behörden entwickelt, fehlende eigene Ermittlungsarbeit auf den Fahrzeughalter zur Ermittlung eines Fahrzeugführers zu übertragen. Es handelt sich um eine vielschichtige Problematik, vor der man als Autofahrer durchaus Respekt haben sollte, aber letztlich ist die Fahrtenbuchauflage aus verschiedensten Gründen ein stumpfes Schwert.

Wenn es ernst wird, rufen Sie mich an: 030 / 84 17 40 - 0

Das Verkehrsrecht umfasst verschiedene Rechtsgebiete, von denen ich insbesondere das Verkehrsstrafrecht, dass Ordnungswidrigkeitenrecht sowie zum Teil das Verwaltungsrecht betreue. Bei dem Verkehrsstrafrecht sind schwerwiegende Verstöße gegen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts angelegt. So ist zum Beispiel im Strafgesetzbuch gem. § 315 c StGB der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr oder § 316 StGB “Trunkenheit im Verkehr” und nicht zuletzt § 142 StGB “unerlaubtes Entfernen vom Unfallort” Unfallflucht geregelt.
Die leichteren Verstöße gegen die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts, werden als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen und Nebenfolgen geahndet. Mit der hierzu gehörenden Geschwindigkeitsübertretung dürfte der Eine oder Andere auch schon mehr oder weniger nachhaltig zu tun gehabt haben.

Zum Thema Verwaltungsrecht gehören zum Einen die Regelungen über die im Verkehr zu beachtenden Verkehrsregeln wie das StVG (Straßenverkehrsgesetz) und die StVO (Straßenverkehrsordnung), die das Verhalten im Straßenverkehr regelt. Im Verwaltungsrecht finden sich auch die Regelungen zum Fahreignungsregister (Punkte) wieder. Schließlich gehört auch das Thema Fahrtenbuch zum Verwaltungsrecht.
Die Fahrtenbuchandrohung findet sich immer häufiger auch schon in den Texten von Anhörungs- oder Bußgeldschreiben der Verwaltung, mit der diese den Halter eines Fahrzeugs zur Benennung des Fahrers – der anderweitig möglicherweise gar nicht zu ermitteln ist – drängt.