Rechtsanwalt Stephan Sander - Berlin

Stephan Sander

Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht

Berlin Steglitz-Zehlendorf

Steuerstrafrecht

Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten

Das komplexe deutsche Steuerrecht stellt den Steuerpflichtigen vor eine Vielzahl von Problemen. Oftmals werden Steuerstraftaten bzw. Steuerordnungswidrigkeiten bereits durch leichtfertige Fehler in der Buchhaltung ausgelöst. Steuerstraftaten werden im Regelfall mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geahndet. Neben der Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO zählen u.a. der Bannbruch (§372 AO), der gewerbsmäßige, gewaltsame und bandenmäßige Schmuggel (§ 373 AO) und die Steuerhehlerei nach § 374 AO zu den Steuerstraftaten.

Steuerordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden. Zu ihnen gehören die leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO sowie die Steuergefährdung.

Steuerstrafverfahren

Steuerstraftaten werden zunehmend strenger geahndet. Rechtliche Beratung und Vertretung sind dringend erforderlich bei:

  • der Bekanntgabe der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens gemäß § 397 AO
  • der Vorladung zur Vernehmung
  • der Durchsuchung der Privat- oder Geschäftsräume durch die Strafverfolgungsbehörden

Betriebsprüfungen

Schon vor der Bekanntgabe der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens sollte bei streitig geführten Betriebsprüfungen eine anwaltliche Beratung gesucht werden. Die kooperative Zusammenarbeit zwischen Anwalt und dem eigenen Steuerberater ist in diesem Falle zwingend notwendig.