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Näheres zu meinen Beratungsgebieten:
Strafrecht
Steuerrecht
Steuerstrafrecht
Familienrecht
Erbrecht
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Internationales Privatrecht
Stephan Sander wurde 1975 in Leamington Spa, Großbritannien, geboren und verfügt als Doppelstaatler über muttersprachliche Englischkenntnisse. Herr Sander ist sowohl in England, als auch in Westfalen aufgewachsen.
Nach Ablegung seines Abiturs in Warendorf, Westfalen, zog er 1995 nach Berlin, um an der Humboldt-Universität zu Berlin ein Studium der Rechtswissenschaften aufzunehmen.
Das erste Staatsexamen absolvierte er im Sommer 2001. Unmittelbar danach war er in der Deutschen Botschaft in Windhuk, Namibia tätig und bearbeitete dort in der Rechts- und Konsularabteilung Fragen des Staatsangehörigkeits-rechts, Aufenthaltsrechts und Familienrechts.
Im Anschluss an diese Tätigkeit begann Herr Sander seinen juristischen Vorbereitungsdienst im Landgerichtsbezirk Dortmund. Im Rahmen seiner Ausbildung war er im Bereich der Strafverteidigung in der Kanzlei des Rechtsanwaltes Axel von Irmer in Dortmund tätig und pflegt bis heute mit diesem eine enge Kooperation. Weitere internationale Erfahrungen hat Herr Sander durch seine Ausbildung im Referat für interparlamentarische Angelegenheiten des Deutschen Bundestages erlangt. Nachdem er das zweite Staatsexamen im Dezember 2003 absolviert hatte zog er zurück nach Berlin und arbeitete dort zunächst als freier Mitarbeiter bei der Rechtsanwaltskanzlei Goers, Kurnoth und Partner.
Seit Juli 2005 ist Herr Sander als selbstständiger Rechtsanwalt in der Bürogemeinschaft tätig.
Die Interessensschwerpunkte von Herrn Sander sind das Straftrecht, das Familienrecht und das Erbrecht. Aufgrund seiner internationalen Erfahrungen und Kontakte hat sich Herr Sander auch auf die internationalen Aspekte dieser Rechtsgebiete spezialisiert. Herr Sander bearbeitet auch das Verkehrsrecht und das Vertragsrecht.
Beispielhafter Überblick unter Anwendung des deutschen Familienrechtes . . .
Das Erbrecht unterscheidet mögliche Erben nach den sogenannten Erbordnungen . . .
Anlässlich einer Trennung und bevorstehender Scheidung von Eheleuten . . .
Die Einleitung eines Strafverfahrens stellt den Beschuldigten oftmals vor das Problem . . .
Eine Besonderheit des Deutschen Strafrechts ist es . . .
Zur Regelung von Verhältnissen, bei denen sich die beteiligen Personen gar nicht kennen . . .
"Fahrerflucht" bietet viel Raum für offene Fragen. . .